ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN DER TEAM FRESH WERBEAGENTUR GMBH

 

1.

Allgemeines

1.1

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte und Leistungen der TEAM FRESH WERBEAGENTUR GmbH (nachfolgend „TEAM FRESH“ genannt) mit ihren Auftraggebern. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, TEAM FRESH hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2

Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung ebenfalls für alle zukünftigen Geschäftsabschlüsse mit dem Auftraggeber, auch wenn auf deren Geltung nicht nochmals gesondert hingewiesen wird.

 

2.

Leistungsumfang/Abwicklung von Aufträgen/ Pflichten des Auftraggebers

2.1

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Produkt-/Leistungsbeschreibung im schriftlichen Angebot von TEAM FRESH. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch TEAM FRESH.

2.2

Dem Inhalt von TEAM FRESH übermittelter Besprechungsprotokolle hat der Auftraggeber unverzüglich zu widersprechen, wenn er die dargestellten Inhalte nicht gegen sich gelten lassen will.

2.3

TEAM FRESH ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind.

2.4

Ohne gesonderte Vereinbarung ist TEAM FRESH nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung gehörenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.

2.5

Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.

2.6

Das Risiko der wettbewerbs- und/oder schutzrechtlichen Zulässigkeit der Leistungen von TEAM FRESH trägt der Auftraggeber. TEAM FRESH prüft die Leistungen nicht in rechtlicher Hinsicht. Wettbewerbs-, werbe-, marken- oder sonstige rechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von TEAM FRESH, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Auftraggeber übernimmt in diesem Fall die dafür zusätzlich anfallenden Kosten, z. B. durch Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei. Für die kennzeichenrechtliche Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und Leistungen haftet TEAM FRESH nicht.

3.

Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

3.1

Der Auftraggeber unterstützt TEAM FRESH bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten, einschließlich aller Zugangsdaten sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern. Der Auftraggeber benennt mit der Auftragserteilung namentlich eine fachlich kompetente und entscheidungsbefugte Person als Ansprechpartner für den Auftragnehmer.

3.2

Diese stellt dem Auftragnehmer die zur Durchführung seiner Arbeiten benötigten Unterlagen und Informationen zur Verfügung.

3.3

Vom Auftraggeber bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Die Anforderungen im Einzelnen sind in der Leistungsbeschreibung des Angebotes definiert. Ist eine Konvertierung der vom Auftraggeber überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzen von TEAM FRESH.

3.4

Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen TEAM FRESH unverzüglich mitzuteilen.

3.5

Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, werden nicht vergütet oder auf die mit TEAM FRESH vereinbarte Vergütung angerechnet, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

4.

Auftragserteilung an Dritte

4.1

TEAM FRESH ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

4.2

TEAM FRESH ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln und/oder den Erwerb von Fotos, Bildern oder Grafiken Dritter im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen, wenn dieser bei der Auftragserteilung nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt. TEAM FRESH ist dabei berechtigt, branchenübliche Geschäftsbedingungen zu Lasten des Auftraggebers zu akzeptieren. Der Auftraggeber erteilt hiermit eine entsprechende Vollmacht.

4.3

TEAM FRESH haftet nicht für Leistungen Dritter, die gemäß vorstehender Ziff. 4.2. im Namen des Kunden beauftragt wurden oder die TEAM FRESH lediglich vermittelt hat. Dies gilt insbesondere für die Leistungen von Fotografen, Models, Druckereien, Hostinganbietern, Versanddienstleistern und sonstige sog. Letter-Shop-Leistungen. Derartige Leistungen werden von TEAM FRESH grundsätzlich nur vermittelt. Der Vertrag kommt mit dem jeweiligen Dritten und dem Kunden direkt zustande. Der Kunde hat sich in diesen Fällen direkt an den jeweiligen Dritten, der die Leistungen erbracht hat, zu wenden.

5.

Lieferung, Lieferfristen

5.1

Liefer-/Herstellungsfristen und Liefer-/Herstellungstermine sind nur verbindlich, wenn TEAM FRESH die Verbindlichkeit schriftlich bestätigt. Sie gelten in jedem Fall nur dann, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Zugangsdaten, Bilder, Filme und sonstige zur Vertragserfüllung erforderliche Inhalte, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat. Die Liefer-/Herstellungsfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches von TEAM FRESH liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. TEAM FRESH wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.

5.2

Von TEAM FRESH zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von TEAM FRESH bestätigt worden ist.

5.3

Gerät TEAM FRESH mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes verlangt werden.

6.

Leistungsänderungen

6.1

Wünscht der Auftraggeber eine Änderung des vertraglich bestimmten Leistungsumfangs, so teilt er dies TEAM FRESH schriftlich mit. TEAM FRESH wird den Änderungswunsch des Auftraggebers und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz von TEAM FRESH zu vergüten.

6.2

TEAM FRESH teilt dem Auftraggeber das Ergebnis der Prüfung mit. TEAM FRESH wird entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. Ist die Änderung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

6.3

Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. TEAM FRESH wird dem Auftraggeber die neuen Termine mitteilen.

7.

Abnahme von Werkleistungen

7.1

Sofern TEAM FRESH Werkleistungen erbringt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistungen unverzüglich abzunehmen.

7.2

Nimmt der Auftraggeber die Leistungen von TEAM FRESH nicht ausdrücklich ab, gelten diese 14 Tage nach Übergabe als abgenommen.

7.3

Nach Aufforderung durch TEAM FRESH ist der Auftraggeber zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.

7.4

Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar (vgl. Punkt 6).

8.

Nutzungsrechte

8.1

TEAM FRESH räumt dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang ein, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt TEAM FRESH diese Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Dauer des Einsatzes des Werbemittels und/oder der Gestaltung bzw. Programmierung. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TEAM FRESH. TEAM FRESH ist zur Erteilung dieser Zustimmung nicht verpflichtet.

8.2

Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei TEAM FRESH.

8.3

Werden zur Vertragserfüllung Fotos, Bilder oder Grafiken Dritter erworben (z. B. über Bildagenturen), so erfolgt der Erwerb damit zusammenhängender Rechte mangels anderweitiger Vereinbarung über TEAM FRESH. Die dafür anfallenden Lizenzgebühren werden an den Kunden weiterberechnet.

8.4

Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TEAM FRESH.

8.5

Die vorstehenden Regelungen gelten auch für jegliche, auch teilweise, Verwendung der von TEAM FRESH mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von TEAM FRESH zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. Nutzungsrechte werden hier nur erworben, wenn es zu einem gesonderten Vertragsschluss über die Nutzung kommt. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt noch keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen von TEAM FRESH.

8.6

Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u. ä.), welche TEAM FRESH erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von TEAM FRESH. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist TEAM FRESH nicht verpflichtet.

8.7

TEAM FRESH hat das Recht, sämtliche Werke, die für den Auftraggeber gefertigt wurden, im Rahmen der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu nutzen. Soweit der Auftrag die Herstellung von Werbemitteln beinhaltet, ist TEAM FRESH eine angemessene Menge der Werbemittel zu diesen Zwecken kostenfrei zu überlassen. TEAM FRESH ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen.

9.

Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

9.1

TEAM FRESH rechnet monatlich ab. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Monatsende. Zahlungsziel sind 14 Tage nach Rechnungseingang beim Kunden. Die monatliche Abrechnung erfolgt nach Aufwand auf Stundenbasis und anhand eines mitgelieferten Tätigkeitsnachweises. Am Ende des jeweiligen Auftrages erfolgt eine Schlussrechnung. TEAM FRESH ist auch berechtigt, Teilleistungen abzurechnen.

9.2

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

9.3

Die vereinbarten Preise schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Beiträge zur Künstlersozialversicherung, Gebühren für Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA), Zölle, oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben oder Gebühren werden ebenfalls an den Auftraggeber weiterberechnet.

9.4

Ist zwischen den Parteien keine Vergütung vereinbart, so hat der Auftraggeber die für diese Leistung üblichen Vergütungssätze von TEAM FRESH zu entrichten.

9.5

Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.

9.6

Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber TEAM FRESH die entstandenen Kosten in vollem Umfang zu ersetzen. TEAM FRESH kann ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale von EUR 2,50 verlangen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, TEAM FRESH jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.

9.7

Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von TEAM FRESH sind innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungserhalt zu erheben. Die Fälligkeit der Rechnung wird dadurch nicht berührt. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

9.8

Gegen Ansprüche von TEAM FRESH kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

9.9

Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, ist TEAM FRESH berechtigt, die weiteren Arbeiten, auch wenn es sich um einen anderen Auftrag handelt, bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

9.10

Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

10.

Gewährleistung

10.1

Für TEAM FRESH besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung bestehen lediglich dann, wenn TEAM FRESH die anerkannten Regeln des Fachs nicht beachtet hat.

10.2

Soweit TEAM FRESH auf der Grundlage von Vorgaben und Spezifikationen (Pflichtenheft und/oder Leistungsbeschreibung) des Auftraggebers Leistungen erbringt, hat der Auftraggeber selbst zu prüfen, dass die gestellten Anforderungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. TEAM FRESH ist nicht verpflichtet, die in einem Pflichtenheft oder einer Leistungsbeschreibung aufgenommenen Anforderungen auf den Einsatzzweck hin zu überprüfen.

10.3

Die Gewährleistungspflicht von TEAM FRESH ist auf die Nachbesserung eines Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist beschränkt. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

10.4

Das Recht, Schadensersatz aufgrund anderer als gewährleistungsrechtlicher Vorschriften geltend zu machen, bleibt unberührt.

10.5

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein 1 Jahr.

10.6

Die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge sind mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende ordentlich kündbar, es sei denn im Auftrag wurde etwas anderes vereinbart. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.

11.

Haftung

11.1

TEAM FRESH haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auf Grund der zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, sowie für die Verletzung von Urheberrechten Dritten durch die vertragsgemäß genutzten Leistungen.

11.2

Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet TEAM FRESH der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Dieser ist auf den jeweiligen Auftragswert, bei Dauerschuldverhältnissen auf die im jeweiligen Kalenderjahr zu zahlende Vergütung begrenzt. Sollte der Auftragswert im Einzelfall nicht dem typischerweise vorhersehbaren Schaden entsprechen, so ist die Haftung von TEAM FRESH auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von TEAM FRESH beschränkt.

11.3

Eine weitergehende Haftung von TEAM FRESH besteht nicht. TEAM FRESH haftet insbesondere nicht für Schäden Dritter, entgangenen Gewinn oder für Datenverluste.

11.4

Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt sinngemäß auch für die gesetzlichen Vertreter sowie Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von TEAM FRESH.

12.

Fremdinhalte

12.1

Für Materialien und Inhalte, insbesondere Bilder und Graphiken, die der Auftraggeber bereitstellt, ist TEAM FRESH nicht verantwortlich. TEAM FRESH ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße hin zu überprüfen. 2 hm BS haftet insbesondere nicht für bereitgestelltes Bild- oder Filmmaterial.

12.2

Für den Fall, dass TEAM FRESH auf Grund der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien und Inhalte, Bilder, Graphiken oder Filmmaterial selbst in Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber TEAM FRESH schad- und klaglos.

13.

Eigentumsvorbehalt

 

Alle gelieferten physischen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche von TEAM FRESH aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum (Vorbehaltsware) von TEAM FRESH.

14.

Geheimhaltung

14.1

Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und Konditionen dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.

14.2

TEAM FRESH trägt Sorge dafür, dass nur diejenigen Mitarbeiter Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, die an dem jeweiligen Projekt beteiligt sind. Die TEAM FRESH vom Auftraggeber zugänglich gemachten vertraulichen Unterlagen werden von TEAM FRESH nach Beendigung des Auftrags vernichtet (gemäß DIN 32757-1 Sicherheitsstufe 3 – auf Wunsch und gegen Aufpreis auch Sicherheitsstufe 4 oder 5) oder dem Auftraggeber auf Wunsch zurückgegeben. Auswertungsdaten und Berechnungen werden spätestens 6 Monate nach Projektende gelöscht.

14.3

Der Auftraggeber verwendet ein von TEAM FRESH erhaltenes Angebot nur für eigene Zwecke. Alle Rechte daran sind TEAM FRESH vorbehalten. Das Angebot oder Teile des Angebots dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TEAM FRESH weder vervielfältigt, noch reproduziert oder unter Verwendung elektronischer System verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

14.4

Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

14.5

Auf Verlangen sind die jeweils übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses herauszugeben, es sei denn, die andere Vertragspartei macht ein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend.

15.

Datenschutz

15.1

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die zur Abwicklung des Nutzungsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten von TEAM FRESH auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

15.2

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z. B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von TEAM FRESH während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt TEAM FRESH auch zur Beratung seiner Auftraggeber, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. TEAM FRESH wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohnehin öffentlich zugänglich sind oder TEAM FRESH gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.

16.

Referenznennung

 

TEAM FRESH ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz inkl. Logoeinblendung auf der Website zu nutzen.

17.

Schlussbestimmungen

17.1

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.

17.2

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von TEAM FRESH, wenn der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

17.3

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

Stand Juni 2019